Technische Störungen bei der Hybrid-Versammlung – was sind die rechtlichen Folgen?
23 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) begründet eine Befugnis der Eigentümer*innen, durch Beschluss Regelungen über die Online-Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung zu schaffen. Die Beschlusskompetenz ermöglicht die Öffnung der Versammlung für die Online-Teilnahme im Wege der elektronischen Kommunikation. Dabei darf eine Präsenzversammlung nicht durch Beschluss zugunsten einer reinen Online-Versammlung abgeschafft werden.