Eine überraschende Entscheidung des Kammergerichts zu Mietanpassungsklauseln in Gewerberaummietverträgen
Die Kombination einer Festlaufzeit von 10 Jahren mit sechs mal 3 Jahren Verlängerungsoptionen für den Mieter nebst einer Indexklausel nach der sich die Miete bei 10 % Steigerung um 6,5 % ändert, führt nach Auffassung des KG zur Unwirksamkeit der Optionsvereinbarung, wenn die Regelungen Mieter – AGB enstammen.
