Genehmigungsfiktion – Anforderungen an vollständige Bauvorlagen
Was gibt es Schöneres als eine fingierte Baugenehmigung wegen Überschreitung der Bearbeitungszeit, wenn die Behörde den Bauantrag ablehnt. Aber was heißt eigentlich „vollständige Unterlagen“? Die Bauvorlagenverordnung ist nicht eindeutig. Das Verwaltungsgericht Hamburg konkretisiert am Beispiel von Aufschüttungen. Lesenswert!