Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 62 HBauO n.F.
Zum 01. Januar 2026 tritt die Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in Kraft. Sie soll Bauvorhaben in Hamburg beschleunigen und beinhaltet hierzu einige wesentliche Änderungen. Unter anderem ist vorgesehen, dass für bestimmte Gebäude nur noch eine Bauanzeige statt einer Baugenehmigung erforderlich ist, um „kleinere“ Wohnungsneubauten und Umbauten im Bestand zu erleichtern (sog. Genehmigungsfreistellung).
Die Genehmigungsfreistellung ist eine qualifizierte Unterrichtung der Bauaufsichtsbehörde über das geplante Bauvorhaben. Die Anwendung dieses Verfahrens wird im Wesentlichen auf kleinere Wohngebäude im Bereich qualifizierter Bebauungspläne und auf Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken beschränkt. Insoweit gilt die Faustformel, dass die Genehmigungsfreistellung für die Errichtung und Änderung von kleineren Wohngebäuden gewählt werden kann, die im Übrigen im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 63 HBauO zuzulassen sind.
