Unternehmen als öffentliche Auftraggeber im Vergaberecht? Es kommt auf den Einzelfall an!
Voraussetzung für die Anwendung des Vergaberechts ist, dass ein öffentlicher Auftraggeber für den eigenen Bedarf Dinge beschafft. Wer öffentlicher Auftraggeber ist, das regelt §§ 98ff. GWB.