Der siegreiche Anfechtungskläger trägt die Prozesskosten dennoch anteilig mit
Setzt sich ein Wohnungseigentümer mit seiner Anfechtungsklage erfolgreich gegen Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) durch, trägt gemäß der gerichtlichen Kostenentscheidung im Urteil die Beklagte, d.h. die GdWE, die Kosten des Rechtsstreits. Der Verwalter bezahlt die Prozesskosten – in der Regel für Gericht und zwei Rechtsanwälte für ein oder zwei Instanzen – vom gemeinschaftlichen Girokonto. Da es sich um einen Geldabfluss aus dem Gemeinschaftsvermögen der GdWE handelt, ist die Ausgabe in die Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Jahresabrechnung) aufzunehmen und unter den Wohnungseigentümern zu verteilen. Welcher Verteilerschlüssel anzuwenden ist, war umstritten.