Kann die einfache schriftliche Zustimmungserteilung des Vermieters für Baumaßnahmen des Mieters der Schriftform des § 550 BGB genügen?
Ja – Zumindest nach Auffassung des Kammergerichts (Urt. v. 06.11.2023 – 8 U 10/23).
In dem Kurzbeitrag beschäftigt sich unser Kollege Moritz Räfler mit dem Urteil des Kammergerichts und dessen Auswirkungen auf die Praxis.