Das Hanseatische OLG erleichtert Sicherungshypothek für Architekten
Das Hanseatische OLG erleichtert Sicherungshypothek für Architekten
Architekten können selbst dann die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem Grundstück des Auftraggebers verlangen, wenn ihre Planungsleistung noch nicht zu einer Wertsteigerung des Grundstücks geführt hat. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung mit Beschluss vom 3.12.2024 – Az. 10 W 24/24 entschieden.
