Vorschussanspruch des Bestellers trotz Minderungsverlangen
Der Besteller einer Werkleistung kann von einem Werkunternehmer auch dann noch Vorschuss zur Beseitigung von Mängeln verlangen, wenn er zuvor Minderung des Werklohns wegen derselben Mängel verlangt hatte. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 22. August 2024 – VII ZR 78/22 entschieden und damit die Rechte des Bestellers gestärkt.
Worum geht es?