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Öffentliches Baurecht

Öffentliches
Baurecht

W‧I‧R unterstützen Projektentwickler*innen, Investor*innen und Bauträger*innen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, in Bauvorbescheids- und Genehmigungsverfahren sowie bei der Verteidigung gegen Nachbaranfechtungen und behördliche Verfügungen. W‧I‧R begleiten Projekte von der frühen Planungsphase an und unterstützen Sie neben den rechtlichen Aspekten auch dabei, Zeitverluste auf dem Weg zu Ihrem Ziel zu vermeiden.
Grundstückseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften beraten und vertreten W‧I‧R in Widerspruchs- und gerichtlichen Eilverfahren gegen Nachbarbaugenehmigungen sowie bei der Verteidigung gegen behördliche Verfügungen jeglicher Art. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet hierbei der Brandschutz, sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsimmobilien.
Das öffentliche Planfeststellungsrecht und die damit verbundene Begleitung eines öffentlichen Großprojektes runden unser Portfolio ab.

Kernaspekte

Beratung/ Vertretung in Bebauungsplan-, Planfeststellungs-, Bauvorbescheids- und Baugenehmigungsverfahren

Erstellung von städtebaulichen Verträgen

Verteidigung gegen Nachbaranfechtungen und behördliche Verfügungen jeglicher Art

Anfechtung von Nachbarbaugenehmigungen