Neues und Wissenswertes aus der Immobilienrechtsszene
Genehmigungsfiktion – Anforderungen an vollständige Bauvorlagen
Was gibt es Schöneres als eine fingierte Baugenehmigung wegen Überschreitung der Bearbeitungszeit, wenn die Behörde den Bauantrag ablehnt. Aber was heißt eigentlich „vollständige Unterlagen“? Die Bauvorlagenverordnung ist nicht eindeutig. Das Verwaltungsgericht Hamburg konkretisiert am Beispiel von Aufschüttungen. Lesenswert!
Textform statt Schriftform: (K)eine Bürokratieentlastung?
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV und die Einführung der Textform
1. Das Schriftformerfordernis im Gewerberaummietrecht
Bislang sah das Mietrecht vor, dass Mietverträge die für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen wurden, für unbestimmte Zeit galten. Dies ermöglichte es, trotz einer vereinbarten Festlaufzeit, den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen. Bei gewerblichen Mietverhältnissen beträgt diese in der Regel sechs Monate zum Quartalsende (§ 580a Abs. 2 BGB).
Der siegreiche Anfechtungskläger trägt die Prozesskosten dennoch anteilig mit
Setzt sich ein Wohnungseigentümer mit seiner Anfechtungsklage erfolgreich gegen Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) durch, trägt gemäß der gerichtlichen Kostenentscheidung im Urteil die Beklagte, d.h. die GdWE, die Kosten des Rechtsstreits. Der Verwalter bezahlt die Prozesskosten – in der Regel für Gericht und zwei Rechtsanwälte für ein oder zwei Instanzen – vom gemeinschaftlichen Girokonto. Da es sich um einen Geldabfluss aus dem Gemeinschaftsvermögen der GdWE handelt, ist die Ausgabe in die Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Jahresabrechnung) aufzunehmen und unter den Wohnungseigentümern zu verteilen. Welcher Verteilerschlüssel anzuwenden ist, war umstritten.
„WEG-Mittagss(ch)nack“ – Wir schnacken, Sie snacken! 2025
Unser monatliches online-Format für Rechtsfragen rund um das WEG-Recht: „WEG-Mittagss(ch)nack“ – Wir schnacken, Sie snacken! geht in die zweite Runde.
Auch 2025 kommen Herr Dr. Schmidt und Herr Küttner aus unserem Anwaltsteam sowie Herr Sankol, Richter am Amtsgericht Hamburg-St. Georg, virtuell in ihre Küche, um sie beim Snacken auf den neuesten Stand zu bringen.
Vorschussanspruch des Bestellers trotz Minderungsverlangen
Der Besteller einer Werkleistung kann von einem Werkunternehmer auch dann noch Vorschuss zur Beseitigung von Mängeln verlangen, wenn er zuvor Minderung des Werklohns wegen derselben Mängel verlangt hatte. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 22. August 2024 – VII ZR 78/22 entschieden und damit die Rechte des Bestellers gestärkt.
Worum geht es?
Unternehmen als öffentliche Auftraggeber im Vergaberecht? Es kommt auf den Einzelfall an!
Voraussetzung für die Anwendung des Vergaberechts ist, dass ein öffentlicher Auftraggeber für den eigenen Bedarf Dinge beschafft. Wer öffentlicher Auftraggeber ist, das regelt §§ 98ff. GWB.
Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse als Sachmangel – was passiert mit Mieteransprüchen bei Optionsausübung?
Das Urteil des OLG Brandenburg zeigt, wann Rückforderungen überzahlter Mieten unzulässig werden – und wie der Grundsatz von ‚Treu und Glauben‘ eine entscheidende Rolle spielt.
BGH stärkt Befugnisse des Verwalters – die bisher wichtigste Entscheidung für die Verwaltungspraxis im Jahr 2024.
Der BGH (Urteil vom 5.7.24 – V ZR 241/23) hat klargestellt, dass die Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses über eine Kompetenzverlagerung auf den Verwalter gemäß § 27 Abs. 2 WEG nicht voraussetzt, dass in dem Beschluss ausdrücklich ein für den Verwalter verbindlicher Entscheidungsmaßstab vorgegeben wird.