Coronakrise – Vermieter sollten jetzt flexibel sein
Behördlich angeordnete Schließungen von Geschäften, Restaurants und Cafés – wie Vermieter mit möglichen Mietausfällen umgehen sollten.
Der bundesweit tätige W.I.R-Verbund von Immobilienrechtskanzleien empfiehlt Vermietern, in Zeiten Corona-bedingter Betriebsschließungen mit ihren Mietern in einen kooperativen Dialog zu gehen. Ein kooperatives Vorgehen dürfte sich mittel- und langfristig für Vermieter und Mieter auszahlen, auch mit Blick auf die Zeit nach dem aktuellen Ausnahmezustand. Behördlich angeordnete Schließungen könnten juristisch gesehen als objektive Unmöglichkeit oder Störung/Wegfall der Geschäftsgrundlage gelten – die Folge: Vermieter und Mieter wären von ihren wechselseitigen vertraglichen Pflichten befreit.
Für ausführlichere Informationen lesen Sie unseren Beitrag im Online-Portal von Springer Professional und das Interview der Nord Wirtschaft mit Frau Rechtsanwältin Ruth Breiholdt: